Der Beschuldigte 2 habe sowohl in seiner Befragung zur Person als auch in der Bundesanhörung geltend gemacht, dass er Syrien im Alter von etwa 9 Jahren zusammen mit seiner Familie verlassen habe um zum Vater nach Saudi-Arabien zu gehen. Da die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert worden sei, habe er nach Syrien zurückkehren müssen. Da die Familie dies aufgrund des vorherrschenden Krieges und der drohenden Zwangsrekrutierung habe vermeiden wollen, sei er nach Kurdistan ausgereist und nach kurzem Verbleib in Richtung Europa aufgebrochen.