1403 Z. 36 ff.). Er habe hier auch Cousins und Onkel, sowohl väterli- cher- als auch mütterlicherseits (pag. 1404 Z. 24 f.). Er habe einen sehr guten, engen Kontakt zu seinen Geschwistern, was der Grund sei, weshalb er oft bei seiner Mutter zuhause sei (pag. 1404 Z. 30 ff.). Auf Frage, ob er noch Kontakt zu Familienangehörigen in der Heimat pflege, erklärte der Beschuldigte 2, Kontakt mit seinem Grossvater, seiner Grossmutter sowie einer Tante zu haben (pag. 1404 Z. 40 ff.). Er sei daran, seine Familie zu überreden, seine Freundin – die etwas älter sei als er – heiraten zu dürfen (pag. 1405 Z. 12 ff.).