Nach Auffassung der Kammer liegen beim Beschuldigten 2 allenfalls durchschnittliche, nicht jedoch besonders intensive, über eine normale Integration hinausgehende private Beziehungen gesellschaftlicher Natur vor. Seine sprachliche Integration erscheint angesichts seiner Aufenthaltsdauer als solide. 19.2.4 Gesundheit In gesundheitlicher Hinsicht erklärte der Beschuldigte 2, soweit gesund zu sein, manchmal etwas Herzprobleme und Mühe mit dem Atmen zu haben (Asthma). Er müsse aber keine Medikamente nehmen (pag.