In sprachlicher Hinsicht erwog die Vorinstanz, dass der Beschuldigte 2 sich bereits zu Beginn seiner Einreise schulisch bestätigte und die deutsche Sprache lernte. Seit der vorliegend zu beurteilenden Tat wurde der Beschuldigte 2 alsdann mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 7. November 2019 wegen Raufhandels, begangen am 6. Januar 2019, während hängigem Verfahren verurteilt (pag. 1326). Nach Auffassung der Kammer liegen beim Beschuldigten 2 allenfalls durchschnittliche, nicht jedoch besonders intensive, über eine normale Integration hinausgehende private Beziehungen gesellschaftlicher Natur vor.