__ Coiffeur in Bern das Haareschneiden erlernen, wo er heute noch arbeite (pag. 1342). Während der Beschuldigte 2 vor der Vorinstanz noch zu Protokoll gab, in einem Teilzeitpensum (mit Aussicht auf eine Vollzeitanstellung) zu arbeiten und vorher von der Sozialhilfe Geld erhalten zu haben (pag. 892 Z. 45 und pag. 893 Z. 1 ff.), erklärte er anlässlich der Abfassung des Leumundberichts sowie vor der oberen Instanz, nun seit eineinhalb Jahren 100 % zu arbeiten, mehr Erfahrungen gesammelt und viele neue Kunden gewonnen zu haben (pag. 1342, pag. 1403 Z. 25 ff. und Z. 40 ff.) Er erzielt gemäss eigener Angabe einen Bruttolohn von