19. Landesverweisung in concreto – Beschuldigter 2 19.1 Anwendbarkeit der gesetzlichen Bestimmungen Der Beschuldigte 2 ist syrischer Staatsangehöriger und verfügt über einen F- Ausweis (vorläufig aufgenommener Ausländer). Gemäss Bericht des Migrationsdiensts des Kantons Bern vom 12. April 2023 ist seit dem 14. März 2023 (Datum Gesuchseingang) ein Verfahren um Umwandlung der vorläufigen Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung hängig (pag. 1162). Der Beschuldigte ist somit Ausländer i.S.v. Art. 66a Abs. 1 StGB und wird wegen eines Katalogdelikts (Art. 66a Abs. 1 Bst. b StGB) verurteilt.