885 Z. 30). Er beteuerte, er hätte den Fehler nicht gemacht, wenn er gewusst hätte, dass man vom Land verwiesen wird (pag. 885 Z. 27 ff.). Auf Frage seines Verteidigers, ob er in Syrien als Soldat im Militär der kurdischen Armee gekämpft habe, erklärte er, der Armee beigetreten zu sein, aber nicht gekämpft zu haben. Er sei für den Journalismus-Bereich zuständig gewesen (pag. 887 Z. 21 ff.). Vor der oberen Instanz gab er zu Protokoll, bei einer Rückkehr in sein Heimatland nicht zu 100 %, sondern zu 1 Mio. Prozent eliminiert zu werden. Er stamme aus der Stadt Afrin, welche heute unter Kontrolle der Türken stehe.