Er sei ein Mann, der zur kurdischen Partei AJ.________ gehöre. Er sei verantwortlich für die Ambulanz und habe Menschen gerettet (pag. 590 Z. 471). Auch gegenüber den Migrationsbehörden erklärte er bereits, Verwundete transportiert zu haben (pag. 1207). In seinem Dorf seien jetzt Türken (pag. 590 Z. 490 f.). Nach Syrien könne er nicht zurück, in die Türkei auch nicht; man würde ihn schon am Flughafen töten oder festnehmen (pag. 590 Z. 491 ff.). Auch vor der Vorinstanz erklärte er, dass man ihn in den Tod schicke, wenn man ihn zurückschicke (pag. 885 Z. 30).