a aAuG [heute: AIG] sei auszugehen, wenn keine oder bloss eine höchst unwahrscheinliche, rein theoretische Möglichkeit bestünde, die Wegweisung zu vollziehen, nicht hingegen bei einer ernsthaften, wenn auch allenfalls (noch) geringen Aussicht hierauf; das SEM befinde sich im Austausch mit den syrischen Behörden, um die Modalitäten einer zwangsweisen Rückschaffung festzulegen (Urteil, a.a.O., E. 4.2.2).