1398 Z. 1 f.). Anlässlich der Berufungsverhandlung wurde ein Schreiben der Lebenspartnerin des Beschuldigten 1 zu den Akten erkannt, in welchem diese erklärte, seit Anfang 2022 mit dem Beschuldigten 1 in einer Beziehung zu sein, die Schwangerschaft bestätigte und sich für den Verbleib des Beschuldigten 1 in der Schweiz einsetzte (pag. 1351). Darüber hinaus hat der Beschuldigte 1 drei Brüder in der Schweiz, wobei er nur noch Kontakt zu einem dieser Brüder hat (pag. 885 Z. 36 ff.). Seine Verwandten leben mehrheitlich in Syrien.