66 erklärte der Beschuldigte 1, dass er am 6. September 2022 geheiratet habe und bald Nachwuchs bekomme (pag. 1397 Z. 30 ff.). Auf Nachfrage erklärte der Beschuldigte 1, dass sie nicht zivilrechtlich geheiratet hätten, er und seine Partnerin aber Nachwuchs bekämen, was für ihn bedeute, verheiratet zu sein (pag. 1397 Z. 30 ff. und pag. 1398 Z. 1 f.).