Der Beschuldigte 1 erklärte, stressbedingt an Ohnmachtsanfällen zu leiden, was indes ärztlich nicht dokumentiert wurde. Es besteht aufgrund dessen keine konkrete Gefahr, dass der Beschuldigte wegen fehlender angemessener Behandlungsmöglichkeiten oder fehlenden Zugangs zu Behandlungen einer ernsthaften, rapiden und irreversiblen Verschlechterung des Gesundheitszustands ausgesetzt wäre. 18.4.4 Familie Im Leumundsbericht vom 18. November 2020 wurde festgehalten, dass der Beschuldigte alleine wohne, keine Kinder und keine Unterhaltspflichten habe (pag. 763);