65 CHF 1'000.00 vom Beschuldigten 2 geliehen zu haben (pag. 884 Z. 30 ff). Anlässlich der Berufungsverhandlung wurde der mit Eingabe vom 26. Mai 2023 eingereichte Anstellungsvertrag zwischen der AI.________ GmbH und dem Beschuldigten 1 (pag. 1347 f.) zu den Akten erkannt. Vor der oberen Instanz erklärte der Beschuldigte 1, im Gerüstbau zu arbeiten, wobei er zu 50 % in der Firma seines Bruders angestellt sei und CHF 2’200/Monat verdiene (pag. 1398 Z. 4 ff.).