1221). Vor der Vorinstanz erklärte der Beschuldigte 1, dass er im Rahmen seiner Anstellung bei der AG.________ GmbH nach nur einem Arbeitstag Corona-bedingt nicht habe weiterarbeiten können und vor diesem Vertragsabschluss von der AH.________ Geld erhalten habe (pag. 884 Z. 19 ff.). Auf Frage, wie er seinen Lebensunterhalt verdiene, erklärte der Beschuldigte 1, Unterstützung von seinen Kollegen zu erhalten und sogar schon