Ebenfalls sei der Länderbericht Syrien von Amnesty International vom 29. März 2021 zu beachten, wonach syrische Behörden Gefangene nach wie vor grausam behandeln und v.a. Kurden Opfer von willkürlichen Festnahmen würden. Sodann sei auf das Urteil des Bundesgerichts 6B_1176/2021 vom 26. April 2023 hinzuweisen, wo es ebenfalls um einen syrischen Flüchtling ging, welcher aber im Unterschied zum Beschuldigten 1 kein anerkannter Flüchtling gewesen sei.