Bereits die Staatsanwaltschaften der Kantone Solothurn und Fribourg hätten auf den Widerruf verzichtet, den Beschuldigten 1 in Zusammenhang mit einer anderen Vorstrafe verwarnt und am 3. März 2021 sogar nochmals zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Es sei jetzt der Moment da, um die bedingte Geldstrafe gemäss dem Urteil vom 4. März 2019 zu widerrufen.