16. In concreto Der Beschuldigte 1 wurde mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 4. März 2019 wegen Hausfriedensbruch zu einer bedingten Geldstrafe von 12 Tagessätzen à CHF 30.00 verurteilt, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Die versuchte schwere Körperverletzung z.N. des Privatklägers beging der Beschuldigte 1 am 5. Mai 2019 und somit während der Probezeit. Die Generalstaatsanwaltschaft stellt sich auf den Standpunkt, die Vorinstanz sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Freiheitsstrafe genügend Warnwirkung habe.