IV.13.3.3 verwiesen; auch beim Beschuldigten 2 ist die Minderung wegen Versuchs auf 20 % zu beschränken, da es lediglich äusseren Umständen zu verdanken war, dass der auch vom Beschuldigten 2 angestrebte Erfolg nicht eintrat. Demnach erscheint eine Reduktion von 7 Monaten angemessen, woraus eine vorläufige Strafe von 27 Monaten Freiheitsstrafe resultiert. 14.4 Täterkomponenten Das Vorleben des Beschuldigten 2 wurde von der Vorinstanz zutreffend zusammengefasst. Diese ging davon aus, dass der Beschuldigte 2 als syrischer Staatsangehöriger am .