14. Strafzumessung betreffend den Beschuldigten 2 14.1 Objektive Tatkomponenten Auch beim Beschuldigten 2 gilt, dass der Privatkläger durch die Tat mehrere Verletzungen – unter anderem drei Stichverletzungen – im Rücken erlitt, welche vorliegend zwar nur einen kürzeren Spitalaufenthalt zur Folge hatten, grundsätzlich aber geeignet gewesen wären, die Gesundheit des Privatklägers erheblich zu ge-