So wurde keines dieser abgeurteilten Delikte nach diesem Zeitpunkt begangen. Zwar wurden am 24. Februar 2022 von der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg (wegen Drohung) und am 27. März 2023 von der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn (wegen Sachbeschädigung) noch neue Untersuchungen gegen den Beschuldigten 1 eröffnet; hier gilt aber die Unschuldsvermutung und es kann davon ausgegangen werden, dass nach Begehung einer Vielzahl kleinerer Delikte in den Jahren 2020/2021 nun eine Beruhigung und Besserung eingetreten ist. Angesichts dessen kann dem Beschuldigten 1 der teilbedingte Vollzug (gerade noch) gewährt werden.