19. Juni 2021), Nötigung (mehrfacher Versuch; Begehungszeiten: 26. Dezember 2020 bis 3. Februar 2021) und Beschimpfung (Begehungszeiten: 26. Dezember 2020 bis 3. Februar 2021) zu einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 30.00 verurteilt. Dass der Beschuldigte 1 trotz eines hängigen Strafverfahrens wegen versuchter schwerer Körperverletzung in solcher Frequenz weiterdelinquiert, spricht gegen eine positive Entwicklung des Beschuldigten 1 und für eine schlechte Prognose.