Mai 2020) und Beschimpfung (Begehungszeit: 4. Januar 2020) hinzugekommen, womit der Beschuldigte 1 zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à CHF 30.00 und einer Busse von CHF 500.00 verurteilt wurde. Sodann wurde der Beschuldigte 1 mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn wegen Übertretung der Verkehrsregelnverordnung (Begehungszeit: 19. Juni 2021), Hausfriedensbruch (Begehungszeit: 3. Oktober 2021), Verletzung der Verkehrsregeln i.S. des Strassenverkehrsgesetzes (Begehungszeit: 19. Juni 2021), unzulässiges Ausführen von Lernfahrten i.S. des Strassenverkehrsgesetzes (Begehungszeit: