Nach der Schule sei der Beschuldigte 1 in Syrien auf verschiedenen Militärbasen tätig gewesen und habe nach seiner Ausbildung zum Sanitätssoldat auch Kriegsdienst geleistet. Im Jahr 2015 sei er in die Schweiz gekommen und habe ein Asylgesuch gestellt. Er habe die Aufenthaltsbewilligung B. Vor der Tat habe er verschiedene Arbeitsstellen gehabt; gegenwärtig habe er kein Erwerbseinkommen und werde von Kollegen unterstützt. Vor der oberen Instanz gab er zu Protokoll, zu 50 % im Gerüstbau in der Firma seines Bruders zu arbeiten und ungefähr CHF 2’200/Monat zu verdienen.