Vorliegend blieb es bei einem vollendeten Versuch, was zu einer Reduktion der Strafe führt. Das Opfer erlitt einerseits zwar nicht allzu gravierende Verletzungen, andererseits ist es nicht dem Verhalten/Handeln des Beschuldigten 1, sondern der Intervention Dritter zu verdanken, dass nicht schwerwiegendere Verletzungen eingetreten sind. Lediglich diese Intervention führte dazu, dass die Beschuldigten nicht weiter auf den Privatkläger einschlugen.