53 digte 1 aus dem Argument, er sei aufgrund seiner geringen Schulbildung nur beschränkt in der Lage, konfrontative Situationen intellektuell zu lösen, nichts zu seinen Gunsten ableiten. Der Beschuldigte 1 geriet beim DD.______(Örtlichkeit) nicht in eine konfrontative Situation, sondern kreierte diese mitsamt seinen Mitstreitern, was ohne Weiteres vermeidbar gewesen wäre. Insgesamt wirkt sich das eventualvorsätzliche Verhalten deutlich verschuldensmindernd aus.