die Übertretungen sind mit Bussen zu bestrafen, wobei aufgrund des Teilrückzugs der Berufung der Generalstaatsanwaltschaft auch die Übertretungsbusse von CHF 300.00 in Rechtskraft erwachsen ist. Somit ist einzig die Strafzumessung für den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung vorzunehmen. 13.1 Objektive Tatkomponenten 13.1.1 Schwere der Verletzung / Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Die Körperverletzungsdelikte schützen einerseits das Rechtsgut der körperlichen Integrität und die körperliche und geistige Gesundheit andererseits (TRECH- SEL/GETH, in: Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, 3. Aufl.