11.2.2 Beschuldigter 2 Die Verteidigung des Beschuldigten 2 brachte vor oberer Instanz vor, dem Beschuldigten 2 werde vorgeworfen, mit den Fäusten den Privatkläger geschlagen zu haben im Wissen darum, dass der Beschuldigte 1 parallel dazu den Privatkläger mit dem Messer steche und diese Stiche zu einer schweren Verletzung führen könnten. Es werde behauptet, der Beschuldigte 2 habe in Kauf genommen, den Privatkläger schwer zu verletzen und er habe den Beschuldigten 1 durch seinen Tatbeitrag unterstützt. Dieser Tatbeitrag existiere aber nicht.