6B_572/2011 vom 4. Juni 2011 E. 2.5). Auch im von der Verteidigung des Beschuldigten 1 vorgebrachten Urteil 6B_721/2009 vom 18. Februar 2010 betreffend einen Stich in den Unterarm des Opfers – in welchem der Beschwerdeführer den oberinstanzlich bestätigten Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand anfocht, wobei das Bundesgericht an das Verschlechterungsverbot gebunden war – erwog das oberste Gericht, dass der Einsatz eines solchen Messers bei Schlägereien oder anderweitigen tätlichen Auseinandersetzungen ein hohes Risiko einer Tötung oder schweren Körperverletzung in sich ber-