Die 1. Strafkammer erwog im Entscheid SK 19 110 vom 15. November 2019, wer im Rahmen eines dynamischen Geschehens mit einem Messer in der Hand über eine gewisse Zeit mehrmals Stichbewegungen gegen den (Ober-)Körper seines Gegenübers mache und dieses auch tatsächlich mehrfach treffe, nehme eine lebensgefährliche Verletzung in Kauf. Das Risiko einer solchen Verletzung sei derart hoch, dass der Beschuldigte nicht darauf habe vertrauen können, seinem Kontrahenten lediglich einige ungefährliche Stichverletzungen zuzufügen (Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 19 110 vom 15. November 2019, E. 15).