49 Aufgrund der anders gelagerten Tatumstände in jedem Einzelfall (Einstichstellen, Klingenlängen, Stichzahlen, Verletzungsfolgen) sind die Beurteilungen betreffend rechtliche Qualifikation von Messerstichen mit Blick auf die Kasuistik anspruchsvoll. Die 1. Strafkammer erwog im Entscheid SK 19 110 vom 15. November 2019, wer im Rahmen eines dynamischen Geschehens mit einem Messer in der Hand über eine gewisse Zeit mehrmals Stichbewegungen gegen den (Ober-)Körper seines Gegenübers mache und dieses auch tatsächlich mehrfach treffe, nehme eine lebensgefährliche Verletzung in Kauf.