Wenngleich der Privatkläger objektiv nur einfache Körperverletzungen erlitt, so geht aus dem IRM-Bericht hervor, dass Stiche in den Rücken rasch zu schwerwiegenden, potenziell akut lebensbedrohlichen Verletzungen führen können. Mit der Vorinstanz ist festzuhalten, dass in einem dynamischen Geschehen wie bei einer Rauferei die Bewegungen der anderen Beteiligten nicht beeinflusst werden können, was das gezielte Zustechen und eine Dosierung des Stichs erschwert. Wie dynamisch und unkontrolliert die Rauferei vorliegend tatsächlich war, lässt sich nicht zuletzt daran erkennen, dass der Beschuldigte 1 nebst dem Privatkläger ungewollt auch einen seiner Kollegen, J.___