48 letzung ist folglich nicht erfüllt und bildete denn auch (zu Recht) nicht Gegenstand der Anklage. Zu prüfen ist, ob sich der Beschuldigte 1 der versuchten schweren Körperverletzung schuldig gemacht hat. Wenngleich der Privatkläger objektiv nur einfache Körperverletzungen erlitt, so geht aus dem IRM-Bericht hervor, dass Stiche in den Rücken rasch zu schwerwiegenden, potenziell akut lebensbedrohlichen Verletzungen führen können.