45 ich den Gegner getroffen habe, habe ich dich getroffen). Diese Würdigung überzeugt vollumfänglich und es bleibt mit der Vorinstanz festzuhalten, dass J.________ die Geschehnisse vor dem EE.______(Laden) in den erwähnten Sprach- und Textnachrichten genauso wiedergegeben hat, wie er sie selber wahrgenommen hat. 10.4 Beweisergebnis Die Kammer kann sich auch dem eingehenden und detaillierten Beweisergebnis der Vorinstanz zu Phase 2 (S. 68 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1027 ff.) vollumfänglich und vorbehaltlos anschliessen.