_, wonach der Beschuldigte 1 die Wunde desinfiziert habe, erklärte dieser, J.________ am gleichen Tag nicht mehr gesehen zu haben; dieser sei am nächsten Tag bei ihm gewesen (pag. 475 Z. 348 ff.). Auf Nachfrage, wonach J.________ ausgesagt habe, auf seinem Natel ein Video zu haben, worin C.________ die Verletzung verarztet, beteuerte der Beschuldigte 1 nichts zu wissen (pag. 475 Z. 372 ff). An dieser Stelle sei angemerkt, dass auch J.________ zu Protokoll gab, beide Beschuldigten «K.________ (Vorname des Beschuldigten 2)» zu nennen (pag. 380 Z. 103 f.).