_ seine eigene Sprachnachricht vom 6. Mai 2019 vorgehalten, welche er um 22:50:48 Uhr seiner Cousine «AD.________» schickte und in welcher er sagte, er sei zum Bahnhof gegangen, wobei die Jungs vor ihm dort gewesen seien und mit ihm [dem Privatkläger] sprachen. Auf Vorhalt seiner Worte, «ich habe eine Bierflasche auf der Strasse gesehen. Ich habe sie genommen. Ich habe diese an der Wand zerschlagen und bin auf ihn losgegangen», sagte J.________ aus, dass alles eine Lüge sei, was er in der Nachricht erzählt habe. Er habe nicht die Wahrheit sagen wollen, dass er besoffen gewesen und auf ein Glas gefallen sei (pag. 400 Z. 189 ff. und pag. 401 Z. Z. 208 ff.).