Sodann wird davon ausgegangen, dass die Angreifer eine Geschichte konstruierten, in welcher sie den Privatkläger als Angreifer und sich als abwehrende Opfer darzustellen versuchten. Auch die Umstände, wann und wie die beiden Beschuldigten zur Polizei gingen – vier Tage nach dem Vorfall und dies nicht gänzlich freiwillig, sondern in Kenntnis davon, von der Polizei gesucht zu werden (pag. 558) – spricht dafür, dass die Beschuldigten sich untereinander absprachen, wenngleich die jeweiligen Einvernahmen dann Ungereimtheiten offenbarten.