Nach dem Schlag von J.________ mit der Flasche gingen weitere Angreifer – darunter der Beschuldigte 2 – mit den Fäusten auf den Privatkläger los. Nicht in Abrede zu stellen ist, dass der Privatkläger selber wütend war, sich zunächst der Situation stellen wollte und erst zu fliehen versuchte, als die Situation angesichts der Überzahl der Gegner zu eskalieren drohte. Sodann wird davon ausgegangen, dass die Angreifer eine Geschichte konstruierten, in welcher sie den Privatkläger als Angreifer und sich als abwehrende Opfer darzustellen versuchten.