42 und dessen Verletzung am Oberschenkel – wiederholt der Lüge überführt werden. Er stritt sodann die Involvierung von J.________ solange wie nur möglich ab, obwohl er gar noch dessen Verletzung verarztete (vgl. sogleich nachfolgend). Aufgrund des Gesagten besteht weiter eine nicht unerhebliche Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte 1 sich seine Armverletzungen selber beigebracht hat, um die geltend gemachte Notwehrsituation zu plausibilisieren. So ist auffällig, dass sämtliche Verletzungen am Arm des Beschuldigten 1 unter Aussparung dessen Tätowierungen verliefen.