19 Z. 162 f., pag. 462 Z. 242 f.) erscheint auf dem sichergestellten Videoausschnitt, auf welchem das Verarzten des Oberschenkels von J.________ ersichtlich ist (pag. 551; Sequenz nach 30/31 Sekunden), unbeschädigt. Auf Vorhalt, wonach die Verletzungen am Arm, welche er Zuhause bemerkt haben solle, alle geradlinig und parallel verliefen und unmöglich Abwehrverletzungen sein könnten, erklärte der Beschuldigte 1, im Zug gemerkt zu haben, dass sein Arm verletzt sei und er deshalb die Jacke weggeworfen habe. Wenn ihm die Polizisten nicht glauben würden, sei das ihr Problem (pag. 471 Z. 171 ff.).