41 keine Verletzungen an der Hand hatte, erklärte der Beschuldigte 1 damit, dass er, als er dem Privatkläger den Arm auf den Rücken gelegt habe, so fest zugedrückt habe, dass seine Hand durch den Druck das Messer losgelassen habe (pag. 471 Z. 203 ff.). Soweit der Beschuldigte 1 dem Privatkläger unterstellen will, er sei vorher schon verletzt worden und wolle dies jetzt ihm und dem Beschuldigten 2 anhängen, fehlen hierzu jegliche Hinweise.