10.3.3 Messereinsatz des Beschuldigten 1 Betreffend den Beschuldigten 1 und den ihm vorgeworfenen Einsatz eines Messers ist vorab auf das Verletzungsbild des Privatklägers einzugehen. Sowohl betreffend den Privatkläger als auch die beiden Beschuldigten wurden rechtsmedizinische Gutachten zur körperlichen Untersuchung abgefasst. Die Befunde aus dem rechtsmedizinischen Gutachten zur körperlichen Untersuchung des Privatklägers (pag. 178 ff.), der Beschuldigten (pag. 190 ff. und 198 ff.) und dem forensischtoxikologischen Abschlussbericht inkl. forensisch-toxikologischer Alkoholbestimmung betreffend den Privatkläger (pag.