Dass die Körperverletzungstatbestände lediglich durch zwei Täter gesetzt worden seien und nicht auch durch diejenigen, die anfänglich vielleicht noch einen bedrohlichen Eindruck gemacht hätten, ist eine Annahme, welche nicht nur den Aussagen der Auskunftspersonen X.________, Y.________, Z.________ und dem Privatkläger widerspricht, welche davon sprachen, dass mehrere Täter den Privatkläger traktier-