Anlässlich seiner Einvernahme vor der Vorinstanz äusserte sich der Beschuldigte 2 wie folgt (pag. 895 Z. 39 ff.): Ihnen wird im Wesentlichen vorgeworfen, Sie hätten E.________ mit den Fäusten geschlagen: was sagen Sie dazu? Ich sage nicht, dass ich das nicht gemacht habe. Vielleicht habe ich es gemacht. Ich habe es vergessen, es ist lange her, zwei Jahre. Ich war besoffen und weiss es nicht.