451 Z. 177 ff.). Der Beschuldigte 2 wollte weder wissen, wer mit der Flasche auf den Kopf des Privatklägers schlug, noch ob das Messer beim Privatkläger oder dem Beschuldigten 1 gewesen sei (pag. 453 Z. 239 ff. und Z. 244 f.). Sodann gab er Folgendes zu Protokoll (pag. 454 Z. 282 ff.): Waren Sie auch in die Schlägerei verwickelt? Ja, ich war auch daran beteiligt. Ich habe versucht, den Schwarzen und C.________/A.________ aufzuhalten. Sie haben mich dann geschubst und ich stiess mit meinem Kopf gegen ein Werbeplakat.