Vor der Vorinstanz erklärte er auf Frage, wie viele Personen ihn angegriffen hätten, dies nicht sagen zu können; er habe, als der Angriff erfolgt sei, nach unten geschaut, aber die beiden, die im Raum seien, seien dabei gewesen (pag. 877 Z. 46 f. und pag. 878 Z. 6 ff.). Vor der oberen Instanz konnte der Privatkläger auf Frage nicht beantworten, von wie vielen Leuten er angegriffen wurde, wobei er aussagte, dass es mehrere Personen gewesen seien (pag. 1392 Z. 25 f.). Auf Frage, ob er eine Erinnerung habe, was die beiden Beschuldigten gemacht haben könnten, erklärte der Privatkläger, dass ihm vor allem derjenige mit der Brille aufgefallen sei.