Auch O.________ – ein Freund des Privatklägers – erklärte, es hätten sich mehrere Täter auf den Privatkläger gestürzt, wobei er selber im Moment der Schlägerei im Moonliner M1 gesessen sei und aufgrund des Moonliner M4, welcher zwischen seinem Moonliner und der Auseinandersetzung gestanden sei, deren Ablauf nicht genau habe verfolgen können (pag. 265 Z. 54 ff.). Sodann sagte der Privatkläger selber aus, es hätten– nachdem