Aus dem Gesagten folgt, dass die beiden Beschuldigten – wie bereits in Phase 1 – erneut um eine Umkehr der Täter-/Opferrollen bemüht waren. Die Versionen der Beschuldigten zum Anfang der Auseinandersetzung sind widersprüchlich, unlogisch und stehen nicht nur in drastischem Widerspruch zueinander, sondern insbesondere auch zu jener der zahlreichen Auskunftspersonen, weshalb nicht auf sie abgestellt werden kann.