385 Z. 357 ff.). Insgesamt lassen sich aus den Aussagen J.________ – welcher überhaupt über sämtliche Einvernahmen hinweg wiederholt mit Gegenfragen und Aufforderungen nach Beweisen reagierte – keine Erkenntnisse betreffend den Anfang der Auseinandersetzung beim DD.______(Örtlichkeit)/AA.________(Örtlichkeit) gewinnen. Aus dem Gesagten folgt, dass die beiden Beschuldigten – wie bereits in Phase 1 – erneut um eine Umkehr der Täter-/Opferrollen bemüht waren.