30 er, dies nicht genau sagen zu können (pag. 881 Z. 18 ff.). Im Rahmen seiner Einvernahme anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte zu Protokoll, er habe – nachdem er dem Chauffeur des Moonliners CHF 10.00 für das beschädigte Plastikteil gegeben habe – festgestellt, dass er kein Bargeld mehr hatte und sei deswegen zu einem Geldautomaten beim DD.______(Örtlichkeit) gegangen. Er sagte, sein Bus wäre in etwa fünf Minuten gefahren. Als er zum DD.______(Örtlichkeit) kam, habe er die Gruppe aus dem L.________(Club) wiedergesehen.