877 Z. 39 ff.). Auf Frage, wer zuerst beim Bahnhof gewesen sei, gab der Privatkläger vor der Vorinstanz zu Protokoll, dass er dies nicht genau sagen könne, weil er zu seinem Moonliner gegangen sei und nicht genau wisse, wo die anderen gewesen seien (pag. 881 Z. 6 ff.). Auf Frage, ob er es gewesen sei, der zum Eins gegen Eins aufgefordert habe, erklärte